Finanzierungshilfen kennen

Betreuung von Angehörigen

Eine Krankheit, ein Unfall oder gängige Altersbeschwerden vermindern die Eigenständigkeit von Eltern oder Partner bzw. Partnerin. Seit 25 Jahren unterstützt der Entlastungsdienst vom Roten Kreuz betreuende und pflegende Angehörige.
25 Jahre Entlastungsdienst

Sandra Weibel* ist 27 Jahre jung und seit ihrer Geburt durch Mehrfacheinschränkungen belastet. Sie ist cerebral gelähmt und verständigt sich mehrheitlich non-verbal. Während der Woche verweilt sie tagsüber in einer speziell darauf ausgerichteten Tagesstätte. Sonst lebt Sandra bei ihren Eltern und ihrer Schwester. Seit längerer Zeit engagieren sich Rotkreuz-Betreuerinnen ein- bis zweimal im Monat am Samstag für ein paar Stunden, damit die Eltern eine kurze Auszeit haben. 

Ein Segen für alle 

Personen, die selbst schon Angehörige betreut haben, wissen eine kurzzeitige Entlastung sehr zu schätzen. «Solche Angebote müssen für alle Menschen bzw. Haushalte unabhängig von ihrer finanziellen Situation finanzierbar sein», ist Cornelia Müller-Herger, Co-Leitung Entlastung beim SRK, überzeugt. Und tatsächlich: Es tut sich etwas im Finanzierungsumfeld. Denn «ambulant vor stationär» oder anders ausgedrückt lange gut und selbstbestimmt zu Hause leben zu können, ist der Wunsch der allermeisten Betroffenen. Neu übernimmt der Kanton Luzern dabei eine Vorreiterrolle. 

Im Zentrum von Familien

Bei Elisa Huber* wurde eine weit fortgeschrittene Demenz diagnostiziert. Als ihr Ehemann selbst noch fit war, betreute er sie rührend. Frau Huber besuchte die Tagesstruktur vom Roten Faden in Luzern und unser Entlastungsdienst kam einmal pro Woche. Die Kinder leben weiter weg, weshalb sie die Eltern nur aus der Ferne unterstützen können. Als Frau Huber dann doch in die Demenzabteilung eines Altersheims übersiedelte, besuchten die Rotkreuz-Betreuerinnen den erschöpften Ehemann weiterhin. Nun lebt Frau Huber wieder zu Hause und beide werden von einer Privatpflege 24 Stunden rundum betreut und gepflegt. Jeden Freitag ist das Rote Kreuz zur Entlastung vor Ort. «Ein Buch über Lebensschicksale würde riesig werden», bestätigt Cornelia Müller-Herger. «Da der Schwerpunkt unserer Einsätze in der Entlastung bei der Betreuung und nicht in der Pflege liegt, gibt es meist kein Geld von den Sozialversicherungsdienstleistern.» Deshalb sieht sie es mit Genugtuung, dass die Leistungen von Angehörigen zunehmend anerkannt und die Finanzierungshilfen besser werden.

Entlastung muss finanzierbar sein 

Wir arbeiten mit einkommensabhängigen, abgestuften Sozial- sowie Normaltarifen. Die Städte Luzern und Sursee subventionieren unsere Einsätze. Die Kosten sind bei den Steuern absetzbar. Die Stundentarife sind entsprechend querfinanziert und deshalb moderat. Wer sich eine Entlastung nicht leisten kann, erhält u. a. Unterstützung 

  • eventuell über die Krankenkassen-Zusatzversicherungen
  • im Rahmen von Ergänzungsleistungen
  • durch die Hilflosenentschädigung
  • vom WAS (Wirtschaft Arbeit Soziales) 

Seit dem 1. Januar 2024, als einer der ersten Schweizer Kantone, finanziert Luzern diese Art von Betreuung über die WAS mit und übernimmt damit eine Vorreiterrolle. Betreuende Personen erhalten pro Jahr eine Anerkennungszulage von CHF 800.–. Zudem stehen Gutscheine in der Höhe von CHF 1200.– pro Jahr für Betreuungsleistungen zur Verfügung. Die Website von WAS-Luzern gibt Auskunft über Berechtigungen und Vorgehensweisen. Bei Fragen wenden Sie sich an das SRK, die Pro Senectute oder die Anlaufstelle Alter.

*Name geändert