Es kann für Angehörige eine sehr grosse Belastung sein, wenn sie Entscheidungen über Ihr Leben fällen müssen — ohne das Wissen über Ihre Wünsche in solchen Situationen. Deshalb schliessen immer mehr, auch jüngere, Personen bei uns eine Patientenverfügung SRK ab und lassen sich zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag beraten.
- In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlung detailliert festlegen und eine Person bestimmen, die Sie in diesem Bereich vertritt, wenn Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind.
- Im Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, wer Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit in notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen, aber auch persönlichen Angelegenheiten vertritt und Ihre Anordnungen ausführt.
Für wen ist die Patientenverfügung SRK und der Vorsorgeauftrag?
Das Leben kann sich durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit abrupt ändern. Deshalb ist es sowohl für ältere als auch junge Menschen sinnvoll, sich so früh wie möglich mit dem Thema Vorsorge auseinanderzusetzen.
Auf Wunsch beraten wir Sie gerne individuell in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch.
Bitte beachten Sie:
Die Hinterlegungsstelle für Patientenverfügungen des Schweizerischen Roten Kreuzes wird per 31. Dezember 2026 geschlossen. Deshalb können neue Patientenverfügungen nicht mehr beim Schweizerischen Roten Kreuz hinterlegt werden.
Sie haben bereits eine Patientenverfügung beim SRK hinterlegt?
Ihre Patientenverfügung bleibt bis zum 31. Dezember 2026 hinterlegt und kann im Ernstfall bis zu diesem Datum abgerufen werden. Sie erhalten das Original Ihrer Patientenverfügung Ende 2026 mit der Post zurück.
Aktuelle Informationen und Kontaktangaben finden Sie auf Patientenverfügung: Medizinischen Willen festhalten | SRK